Wie kann ich mich bewerben?
Grundvoraussetzung für eine Bewerbung ist die Befähigung (2. Staatsexamen) für das Lehramt der Stufe der angestrebten Unterrichtserlaubnis.
Bewerben können sich alle Lehrkräfte in RLP mit unbefristetem Beschäftigungsverhältnis. Mit Ausnahmegenehmigung der ADD können auch befristet angestellte Lehrkräfte bei vorhandenen Kapazitäten zugelassen werden.
Die Bewerbung geschieht durch die Anmeldung für die jeweilige Auftaktveranstaltung in eVewa.
Nach Anmeldeschluss werden alle Bewerber*innen für eine Datenerhebung (schulischer Bedarf in Informatik usw.) angeschrieben. Mit Hilfe dieser Informationen wird dann über die Zulassung entschieden. Die Bescheide über die Zulassung bzw. Ablehnung erfolgen ungefähr drei Monate vor Beginn der Maßnahme.
Bewerbung Stufe 1
Dieser Lehrgang wird insbesondere Lehrkräften empfohlen, die Informatik in der Sek. I unterrichten wollen oder diesen Kurs als Vorbereitung für die Weiterbildung Informatik Sek. II nutzen möchten. Er richtet sich bewusst auch an Lehrkräfte von RS+ und IGS.
Für Stufe 1 sind keine Vorkenntnisse notwendig.
Anmeldung Stufe 1 (Anmeldeschluss 30.9.23)
Die ausgeschriebene Maßnahme beginnt am 19. Februar 2024 und endet mit einer Prüfung im Dezember 2025.
Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung werden Sie in den Kreis der Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen. Nach Anmeldeschluss erfolgt eine Datenerhebung und das eigentliche Zulassungsverfahren für die gesamte Weiterbildung.
Bewerbung Stufe 2
Dieser Einstiegspunkt wird insbesondere Lehrkräften empfohlen, die Informatik in der Sek. II unterrichten wollen und schon Vorkenntnisse im Bereich Programmieren besitzen. Mit dem Direkteinstieg in Stufe 2 ist es möglich, die Unterrichtserlaubnis Informatik Sek.II wie bisher in drei Jahren zu erlangen.
Die meisten Inhalte der Stufe 1 werden in Stufe 2 nochmals vertieft aufgegriffen. Alle anderen Inhalte der Stufe 1 müssten – falls nicht vorhanden - im Selbststudium angeeignet werden.
Die Nachweise über Vorkenntnisse (Schule, Studium oder individuell) werden erst nach Anmeldeschluss abgefragt.
Anmeldung Stufe 2 (Anmeldeschluss 30.9.23)
Die ausgeschriebene Maßnahme beginnt am 5. Februar 2024 und endet mit einer Prüfung im Januar 2027.
Ist ein Direkteinstieg in Stufe 2 für mich sinnvoll?
Für den Direkteinstieg in Stufe 2 ist es nach unseren Erfahrungen ausreichend, wenn Sie über Programmierkenntnisse verfügen, die ungefähr das Niveau haben, das im Moodle-Kurs "Algorithmisches Problemlösen mit Kara" bis einschließlich Kachel 4 ("Fallunterscheidungen") thematisiert wird.
Bewerbung Stufe 3
Dieser Einstiegspunkt ist für Lehrkräfte gedacht, die in einer früheren Maßnahme eine Unterrichterlaubnis Informatik Sek.I erworben haben oder die Stufe 2 des aktuellen Weiterbildungskonzepts erfolgreich durchlaufen (haben).
Die ausgeschriebene Maßnahme beginnt am 4. März 2024 und endet mit einer Prüfung im Januar 2026.
Anmeldung Stufe 3 (Anmeldeschluss 30.9.23)
Bitte geben Sie bei der Anmeldung im Feld "Bemerkungen" das Jahr des Erwerbs ihrer Unterrichtserlaubnis Informatik Sek.I an.
Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung werden Sie in den Kreis der Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen. Nach Anmeldeschluss erfolgt eine Datenerhebung und das eigentliche Zulassungsverfahren für die gesamte Weiterbildung.
Teilnehmende aus dem aktuellen Weiterbildungskurs der Stufe 2 melden sich ebenfalls hier an. Sie werden dann automatisch zugelassen.